VERHALTEN BEI TRANSPORTSCHÄDEN

Was ist bei einem Transportschaden zu tun?

  • Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert.
  • Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT.
  • Melden Sie, wie nachfolgend beschrieben, den Schaden bei dem Lieferanten.
  • Setzen Sie sich anschließend mit unserem Kundenservice in Verbindung.

Was tun bei Transportschäden bei einem Paketdienst?

  • Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt). Öffnen Sie die Sendungen daher umgehend und vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt.
  • Ist die Verpackung offensichtlich von außen beschädigt, vermerken Sie die Beschädigung unbedingt auf der Ausroll-Liste mit Datum und Uhrzeit. Bitte nehmen Sie sich in diesem Fall die Zeit und kontrollieren im Beisein des Auslieferungsfahrers die Sendung. Fehlmengen lassen Sie sich quittieren.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich innerhalb von 24 Stunden.
  • Stellen Sie die Ware im Originalkarton mit Lieferscheinkopie zur Abholung bereit.

Was tun bei Transportschäden bei einer Spedition?

  • Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt). Öffnen Sie die Sendungen daher umgehend und vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt.
  • Bei einem offenen erkennbaren Schaden packen Sie die Ware in Gegenwart des anliefernden Fahrers aus und vermerken die Beschädigung auf dem Auslieferungsnachweis. Vermerken Sie auf dem Lieferschein Datum und Uhrzeit und lassen Sie sich diesen gegenzeichnen. Bitte notieren Sie auch das KFZ-Kennzeichen des LKW. Offene Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.
  • Ein verdeckter Schaden ist unverzüglich zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden in schriftlicher Form). Bitte öffnen Sie daher eine Lieferung umgehend und kontrollieren Sie diese auf Menge, Art und Beschädigungen.
  • Stellen Sie die Ware im Originalkarton mit Lieferscheinkopie zur Abholung bereit.

In allen Fällen sind die Waren und Verpackungen in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befanden.

Wird die Ware ohne vorherige Begutachtung durch den Paketdienstleister oder Transportunternehmer an den Lieferanten zurückgesandt, so verfällt der Schadensanspruch gegenüber diesem. Bitte informieren Sie immer den Lieferanten und bitten ihn, die Abholung der beschädigten Ware in die Wege zu leiten.